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VGH Bayern, 23.07.2012 - 15 ZB 10.1660 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beseitigungsanordnung für einen Stadel im Außenbereich
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, Art. 76 Satz 1 BayBO
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Beseitigungsanordnung für einen Stadel mit auf dem Dach aufgebrachten Solarmodulen | Beseitigungsanordnung; Stadel; Photovoltaikanlage auf dem Dach; Privilegierung; Standort; Dienen - Landesanwaltschaft Bayern
§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, Art. 76 Satz 1 BayBO
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Beseitigungsanordnung für einen Stadel mit auf dem Dach aufgebrachten Solarmodulen | Beseitigungsanordnung; Stadel; Photovoltaikanlage auf dem Dach; Privilegierung; Standort; Dienen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 02.06.2010 - Au 4 K 10.258
- VGH Bayern, 23.07.2012 - 15 ZB 10.1660
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 15 ZB 10.1660
Der Einwand, es sei nicht entscheidend, ob sich ein Betrieb auch ohne das umstrittene Vorhaben sachgerecht betreiben ließe, auch eine nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen an sich nicht erforderliche Sache könne, wie die Erfahrung lehre, je nach der individuellen Betriebsweise tatsächlich dem Betrieb dienlich sein (BVerwG vom 3.11.1972 Az. 4 C 9.70 BayVBl 1973, 618), zeigt ebenso wenig ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung auf.Soweit der Kläger "aufgrund der unterlassenen personenbezogenen Überprüfung des konkreten Sachverhalts" ein Abweichen des angegriffenen Urteils "von den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts" bemängelt (BVerwG Az. 4 C 9.70), wird nicht dargelegt, von welchem tragenden Rechts- oder Tatsachensatz des Divergenzgerichts das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll (§ 124 Abs. 2 Nr. 4, § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 15 ZB 10.1660
Es wird schon nicht dargelegt, hinsichtlich welcher konkreten tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG vom 19.8.1997 Az. 7 B 261.97 NJW 1997, 3328). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89
Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 15 ZB 10.1660
Ein Vorhaben dient (nur) dann einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, wenn es nach der konkreten Wirtschaftsweise dem Betrieb funktional zugeordnet und nach seiner Gestaltung und Ausstattung durch den betrieblichen Verwendungszweck geprägt ist (BVerwG vom 16.5.1991 Az. 4 C 2.89 NVwZ-RR 1992, 400).
- BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 15 ZB 10.1660
So kann der funktionale Zusammenhang zwischen Vorhaben und Betrieb bei einer großen Entfernung zwischen dem Vorhaben und den Betriebsflächen entfallen (BVerwG vom 19.6.1991 Az. 4 C 11.89 NVwZ-RR 1992, 401). - BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06
Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 15 ZB 10.1660
Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (Happ in Eyermann, RdNr. 75 zu § 124 a; BVerwG vom 18.12.2006 Az. 4 BN 30.06 NVwZ-RR 2007, 285). - BVerwG, 13.06.2012 - 4 B 12.12
Anforderungen an die Darlegung der Rüge eines Verstoßes gegen die Pflicht zur …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 15 ZB 10.1660
Sie beruht auf einer Reihe von tatsächlichen Befunden sowie einer rechtlichen Würdigung, die in ihrer Gesamtheit nicht zum Gegenstand einer Aufklärungsrüge gemacht werden können (vgl. BVerwG vom 13.6.2012 Az. 4 B 12.12 ).
- VGH Bayern, 15.11.2012 - 1 ZB 11.1632
Außenbereichsvorhaben; drei baugleiche Unterstände mit Photovoltaik-Dachanlagen; …
Die Sinnhaftigkeit der nach Süden hin "abgeschleppten" Dächer ergibt sich im vorliegenden Fall allein aus der auf ihnen angebrachten Photovoltaikanlagen, nicht aber aus den Anforderungen an die Funktionalität landwirtschaftlicher Gebäude (vgl. zu einem ähnlichen Fall zweier baugleicher Stadel mit einer Grundfläche von jeweils knapp unter 100 m² und Dachsolaranlagen: BayVGH vom 23.7.2012 Az. 15 ZB 10.1660 ). - VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
An Landwirt verpachteter Feldstadel mit Photovoltaikanlage im Außenbereich
Soll der Feldstadel, wie vorgetragen wurde, jedenfalls in der Zeit von Juli bis April vorwiegend der Unterbringung von Heu und Stroh (vgl. Klagebegründung vom 24.7.2012) bzw. von Heuballen (nach Angaben des Pächters in der mündlichen Verhandlung vom 26.9.2013) dienen, das an die gehaltenen Kälber verfüttert wird, so drängt es sich gerade auf, das Futter in räumlicher Nähe zu den Stallungen zu lagern, die auf der Hofstelle errichtet sind, um unnötig weite Transportwege zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2012 - 15 ZB 10.1660 - juris Rn. 12).